In unserer Verwaltung ist zum 01.01.2026 folgende Stelle zu besetzen:
Leiter*in (m/w/d) des Haupt- und Ordnungsamtes
Das Aufgabengebiet umfasst die fachliche, personelle und organisatorische Leitung folgender Fachgebiete bzw. Sachbereiche: Personalverwaltung, Pass- und Meldewesen, Standesamt, allgemeine Verwaltung, Rats- und Sitzungsdienst, Datenschutz und IT-Sicherheit, IT-Verwaltung, Versicherungswesen, Archiv, Feuerwehr und Katastrophenschutz, Ordnungsamt, Kultur und Tourismus, Betreibung Freibad, Bibliothek, Wahlen.
Wir bieten Ihnen:
- eine unbefristete Vollzeitstelle (39 Wochenstunden);
- eine Vergütung, je nach Qualifikation und persönlichen Voraussetzungen nach TVöD-VKA;
- eine Jahressonderzahlung;
- Gleitarbeitszeit;
- alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen;
- ein motiviertes und engagiertes Team;
- ein sehr gutes Betriebsklima;
- dreimonatige Einarbeitungszeit.
Unsere Erwartungen an Sie:
- Bachelor- oder Fachhochschulabschluss in der Fachrichtung Verwaltungsrecht;
- Berufs- und Leitungserfahrungen im öffentlichen Dienst sind wünschenswert;
- hohes Maß an Engagement, Eigeninitiative, Belastbarkeit sowie Durchsetzungsvermögen; Teamfähigkeit;
- Erfahrung in der Personalführung;
- Bereitschaft zur Teilnahme an Sitzungen und Veranstaltungen außerhalb der üblichen Arbeitszeit;
- gute Kenntnisse in der Anwendung der Software MS Office sowie eine hohe Bereitschaft, sich intensiv in verschiedene Fachverfahren einzuarbeiten;
- Kenntnisse im Datenschutz und in der IT-Sicherheit;
- Führerschein Klasse B.
Arbeitszeit: 39 Stunden/Woche
Bewertung: TVöD – VKA in der EG 11/12, sofern die Qualifikationserfordernisse erfüllt sind
Sind Sie interessiert?
Dann senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 15. Mai 2025 an die Stadtverwaltung Stadtilm, Personalverwaltung, Straße der Einheit 1, 99326 Stadtilm.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir von der Übersendung der Bewerbungsunterlagen per E-Mail abzusehen. Nutzen Sie für eine Online-Bewerbung bitte das thaff-thueringen.de – Portal.
Mit Einreichen der Bewerbung wird der Stadtverwaltung Stadtilm ausdrücklich die Zustimmung erteilt, die an uns übermittelten personenbezogenen Daten durch hierfür befugte Personen zum Zweck des Stellenbesetzungsverfahrens gemäß EU-DSGVO zu erfassen und zu nutzen. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf führt zum Ausschluss aus dem laufenden Verfahren.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Eingangsbestätigungen verschicken und keine Bewerbungsunterlagen zurücksenden. Bitte verwenden Sie keine Bewerbungsmappen, Schnellhefter und Klarsichthüllen. Die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerberinnen/Bewerber werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir, einen entsprechenden, ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag beizufügen. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht rückerstattet.
Petermann
Bürgermeister