Neues Förderprogramm gestartet: Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege

Am 31. Mai 2024 wurde von Frau Ministerin Werner die neue Pflege-Azubi-Richtlinie unterzeichnet und ist damit in Kraft getreten.
Die Richtlinie wurde im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 26 am 24. Juni 2024 veröffentlicht.

Die aktuelle Fassung der Pflege-Azubi-Richtlinie finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Arbeitsministeriums.

Ausnahmeregelungen zur Richtlinienumsetzung:

1.) Zu Ziffer 6.1 der Pflege-Azubi-Richtlinie:

Die Anerkennung der Eignung beauftragter Unternehmen durch die ThAFF nach der bis 31.12.2023 gültigen Pflege-Azubi-Richtlinie besteht in 2024 fort. Diese Ausnahme gilt für die Bewilligung aller Vorhaben von Antragstellern, bei denen der Ausbildungsstart in 2024 erfolgt.

Für Vorhaben mit Ausbildungsstart in 2025 sind neue Anerkennungen durch die ThAFF auf Grundlage des neuen "Kriterienkatalogs für die Anerkennung von Dienstleistern" vom 31.05.2024 erforderlich. Sie finden den Kriterienkatalog unten bei den Downloads.

2.) Zu Ziffer 7.1, Satz 5 der Pflege-Azubi-Richtlinie:

Die Antragstellung darf abweichend von der geregelten Zwei-Monats-Frist im Jahr 2024 bis spätestens einen Monat vor Vorhabenende (d.h. 31.07.2024) erfolgen.

Die Ausnahmeregelungen sind befristet und gelten bis zum 31.08.2024.

Was wird gefördert?

Gefördert werden notwendige Ausgaben zur Gewinnung und Vorbereitung von Personen aus Drittstaaten für eine qualifizierte berufliche Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) als Pflegefachkraft in Thüringen.

Wer stellt den Förderantrag?

Antragsberechtigt sind Thüringer Unternehmen, Einrichtungen und Dienste der Pflegebranche.

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und wird als De-minimis-Beihilfe im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Der Festbetrag entspricht der Höhe des Pauschalsatzes für die zuwendungsfähigen Ausgaben.

Zuwendungsfähig sind die notwendigen Ausgaben der Zuwendungsempfänger:innen zur Gewinnung und zur Vorbereitung von angehenden Auszubildenden, die innerhalb der Dauer des geförderten Vorhabens entstehen, als Pauschalsatz in Höhe von 5.000 Euro pro gewonnenem Auszubildenden.

Regeln für die Förderung

Für das Gewinnen und die Vorbereitung von potenziellen Auszubildenden kann von Zuwendungsempfänger:innen, sofern sie diese Leistungen nicht selbst erbringen, ein Unternehmen beauftragt werden, das diese Leistung ausführt. Dieses muss hinsichtlich seiner Eignung von der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung (ThAFF) bei der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) als Dienstleistende im Sinne der Richtlinie anerkannt sein.

Zuwendungsempfänger:innen, die die förderfähigen Leistungen selbst erbringen, unterliegen ebenfalls dem Anerkennungsverfahren. Für das bestätigte Vorliegen der Eignung gilt der zwischen dem TMASGFF und der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG/ ThAFF) abgestimmte Kriterienkatalog.


Für weitere Informationen wenden Sie sich gern an uns. Sollten Sie uns telefonisch nicht unmittelbar erreichen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Rückrufbitte.

Anerkannte Dienstleister

Dienstleister Telefon E-Mail
LEBUS Leipziger Bildung und Service GmbH +49 341-39 29 37 28 ly.ma@lebus-leipzig.de
GP Care Solutions GmbH +49 4154 803 9023 office@gp-care-solutions.com
K&K social resources and development GmbH +49 511 169 987 0 d.gentemann@kuk-personal.de
PROGEDO relocation GmbH & Co. KG +49 800 7764336 info@progedo.de
EUROPE Coaching & Consulting, Carsten Fröhlich +49 176 70094996 kontakt@eu-coach.com
Indocare GmbH +49 40 796 59 13 info@indocare.de
DEB-Gruppe Zentrale +49 951 915 55 83 h.pham@deb-gruppe.com
AVT Education Erfurt +49 361 43024335 avt.erfurt@avt.edu.vn

Unsere Ansprechpartner:innen