Kirstin von Graefe
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Am 31. Mai 2024 wurde von Frau Ministerin Werner die aktuelle Pflege-Azubi-Richtlinie unterzeichnet und ist damit in Kraft getreten.
Die Richtlinie wurde im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 26 am 24. Juni 2024 veröffentlicht.
Die aktuelle Fassung der Pflege-Azubi-Richtlinie finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Arbeitsministeriums.
Hinweis für die Beantragung von Fördermitteln für Ausbildungen, die in 2025 beginnen
In Ziffer 7 der Richtlinie finden Sie die Stichtage für die Beantragung der Förderungen.
Im Interesse aller Beteiligten empfehlen wir die frühestmögliche Antragstellung beim Thüringer Landesverwaltungsamt.
Informationen zur Antragstellung erhalten Sie online: Pflegeausbildung: Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege TLVwA – Außenstelle Erfurt
Was wird gefördert?
Gefördert werden notwendige Ausgaben zur Gewinnung und Vorbereitung von Personen aus Drittstaaten für eine qualifizierte berufliche Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) als Pflegefachkraft in Thüringen.
Wer stellt den Förderantrag?
Antragsberechtigt sind Thüringer Unternehmen, Einrichtungen und Dienste der Pflegebranche.
Wie viel wird gefördert?
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und wird als De-minimis-Beihilfe im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Der Festbetrag entspricht der Höhe des Pauschalsatzes für die zuwendungsfähigen Ausgaben.
Zuwendungsfähig sind die notwendigen Ausgaben der Zuwendungsempfänger:innen zur Gewinnung und zur Vorbereitung von angehenden Auszubildenden, die innerhalb der Dauer des geförderten Vorhabens entstehen, als Pauschalsatz in Höhe von 5.000 Euro pro gewonnenem Auszubildenden.
Regeln für die Förderung
Für das Gewinnen und die Vorbereitung von potenziellen Auszubildenden kann von Zuwendungsempfänger:innen, sofern sie diese Leistungen nicht selbst erbringen, ein Unternehmen beauftragt werden, das diese Leistung ausführt. Dieses muss hinsichtlich seiner Eignung von der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung (ThAFF) bei der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) als Dienstleistende im Sinne der Richtlinie anerkannt sein.
Zuwendungsempfänger:innen, die die förderfähigen Leistungen selbst erbringen, unterliegen ebenfalls dem Anerkennungsverfahren. Für das bestätigte Vorliegen der Eignung gilt der zwischen dem TMASGFF und der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG/ ThAFF) abgestimmte Kriterienkatalog.
Informationen zur Beantragung der Fördermittel erhalten Sie auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamte: Pflegeausbildung: Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege TLVwA – Außenstelle Erfurt
Für weitere Informationen wenden Sie sich gern an uns. Sollten Sie uns telefonisch nicht unmittelbar erreichen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Rückrufbitte.
Dienstleister | Telefon | |
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