Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege

Die aktuelle Pflege-Azubi-Richtlinie wurde im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 26 am 24. Juni 2024 veröffentlicht. Die derzeit gültige Fassung der Pflege-Azubi-Richtlinie finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Arbeitsministeriums sowie des Thüringer Landesverwaltungsamts.

Der Text der Pflege-Azubi-Richtlinie wird derzeit überarbeitet. Sobald Informationen dazu vorliegen, werden wir sie hier veröffentlichen.

Die Verwaltungspraxis zur Anerkennung von Dienstleistern/Eigenerbringern i.S. der Pflege-Azubi-Richtlinie wird geändert. Dazu wurde am 11.03.2026 ein geänderter Kriterienkatalog erstellt. Für alle Fragen zum Verwaltungsverfahren stehen wir gern zur Verfügung. 

Der geänderte Kriterienkatalog wird am 12.03.2026 veröffentlicht und allen bisherigen Dienstleistern und Eigenerbringern per E-Mail zugesandt. Auch bisher anerkannte Unternehmen werden einige Unterlagen neu einreichen müssen. 

Neue Interessenten, die erstmals eine Anerkennung beantragen, werden wie bisher auf Anfrage umfassend informiert und im Antragsverfahren unterstützt. 

Auf Basis des neuen Kriterienkatalogs (Fassung 11.03.2026) erhalten Dienstleister und Eigenerbringer ein aktuelles Anerkennungsschreiben (Fassung 2026). 

Dieses Anerkennungsschreiben (Fassung 2026) benötigen Ausbildungsunternehmen, die Fördermittel nach der Pflege-Azubi-Richtlinie für Ausbildungen zum Beginn September 2026 beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragen möchten. 

Das LEG-Team ThAFF hat das Thüringer Landesverwaltungsamt über die laufende Verwaltungspraxis informiert.

Was wird gefördert?

Gefördert werden notwendige Ausgaben zur Gewinnung und Vorbereitung von Personen aus Drittstaaten für eine qualifizierte berufliche Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) als Pflegefachkraft in Thüringen.

Wer stellt den Förderantrag?

Antragsberechtigt sind Thüringer Unternehmen, Einrichtungen und Dienste der Pflegebranche.

Wie viel wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und wird als De-minimis-Beihilfe im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Der Festbetrag entspricht der Höhe des Pauschalsatzes für die zuwendungsfähigen Ausgaben.

Zuwendungsfähig sind die notwendigen Ausgaben der Zuwendungsempfänger:innen zur Gewinnung und zur Vorbereitung von angehenden Auszubildenden, die innerhalb der Dauer des geförderten Vorhabens entstehen, als Pauschalsatz in Höhe von 5.000 Euro pro gewonnenem Auszubildenden.

Regeln für die Förderung

Für das Gewinnen und die Vorbereitung von potenziellen Auszubildenden kann von Zuwendungsempfänger:innen, sofern sie diese Leistungen nicht selbst erbringen, ein Unternehmen beauftragt werden, das diese Leistung ausführt. Dieses muss hinsichtlich seiner Eignung von der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung (ThAFF) bei der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) als Dienstleistende im Sinne der Richtlinie anerkannt sein.

Zuwendungsempfänger:innen, die die förderfähigen Leistungen selbst erbringen, unterliegen ebenfalls dem Anerkennungsverfahren. Für das bestätigte Vorliegen der Eignung gilt der zwischen dem TMASGFF und der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG/ ThAFF) abgestimmte Kriterienkatalog.

Informationen zur Beantragung der Fördermittel erhalten Sie auf der Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamte: Pflegeausbildung: Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege TLVwA – Außenstelle Erfurt

Für weitere Informationen wenden Sie sich gern an uns. Sollten Sie uns telefonisch nicht unmittelbar erreichen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit Rückrufbitte.

Anerkannte Dienstleister

Dienstleister Telefon E-Mail
LEBUS Leipziger Bildung und Service GmbH +49 341-39 29 37 28 ly.ma@lebus-leipzig.de
GP Care Solutions GmbH +49 4154 803 9023 office@gp-care-solutions.com
K&K social resources and development GmbH +49 30-4284200 berlin@kuk-personal.de
EUROPE Coaching & Consulting, Carsten Fröhlich +49 176 70094996 kontakt@eu-coach.com
Indocare GmbH +49 40 796 59 13 info@indocare.de
AVT Education Erfurt +49 361 43024335 avt.erfurt@avt.edu.vn
Meisterwerk GbR, Dr. Heiko Schultz +49 341-710038-22 contact@mwerk.eu

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