Öffentliche Stellenausschreibung
Im Jugend- und Schulverwaltungsamt der Stadtverwaltung Suhl ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
SB Vollzug Unterhaltsvorschuss (m/w/d)
neu zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
- Leistungsgewährung
- Erstmalige Prüfung der Anspruchsvoraussetzung bei Antragstellung
- Beratung von Hilfesuchenden
- Aufnahme der Anträge und Übernahme der Anträge aus dem elektronischen Postfach mit Prüfung der Vollständigkeit
- Erstmalige Prüfung der Anspruchsvoraussetzung bei Antragstellung
- Geltendmachung der nach § 7 UhVorschG übergegangenen Unterhaltsansprüche (Heranziehung)
- Ersatz- und Rückzahlungspflicht nach § 5 UhVorschG
- Gerichtliche Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Abrechnung der Haushaltsmittel mit dem Landesjugendamt,
- Widerspruch
- Prüfung der Zulässigkeit,
- Anhörung des Widerspruchsführers,
- Abhilfeprüfung sowie Erstellung Abgabebericht
- Sonstige Aufgaben
- Erstellen der Jahresstatistik
- Erstellung und Anpassung von Formularen
Von den Bewerbern (m/w/d) werden folgende Voraussetzungen erwartet:
- Diplom-Verwaltungswirt (m/w/d) (FH) oder Verwaltungsfachwirt (m/w/d) (FL II) oder Verwaltungs-Betriebswirt (m/w/d) (VWA)
- Kenntnisse im Verwaltungs- und Sozialrecht
- Sozialkompetenz
- offenes und freundliches Auftreten
- Konfliktfähigkeit
- selbstständiges Arbeiten
Arbeitszeit:
Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Wochenstunden.
Bewertung:
Die Stelle ist vorbehaltlich einer endgültigen Eingruppierung mit Entgeltgruppe 9b TVöD bewertet.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis 05.10.2025 über unser Onlinebewerberportal oder direkt an das Personal- und Hauptamt der Stadtverwaltung Suhl, Friedrich-König-Str. 42, 98527 Suhl oder per E-Mail an bewerbung@stadtsuhl.de.
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten beim Versand einer E-Mail unverschlüsselt übertragen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber (m/w/d) vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlages.