- Die Stadt Gotha -
sucht zur Verstärkung des Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Jugendarbeiter (m/w/d)
im Bildungsamt der Stadtverwaltung.
Zu Ihren Kernaufgaben gehören:
- Pädagogische Tätigkeiten im Rahmen der Jugendsozialarbeit gemäß SGB VIII
- Pädagogische Fachberatung der Kinder- und Jugendtreffs
- Entwicklung und Planung von Angeboten
- Gestaltung der offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Netzwerkarbeit
- Mitwirkung bei stadtoffenen Veranstaltungen
Unsere Erwartungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/in
erwünscht sind zudem:
- Bereitschaft zur Arbeit in den Abendstunden und zu Wochenendarbeit
- mehrjährige Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit bzw. im sozialen Bereich
- Kenntnisse im Verwaltungsrecht, KJHG (Sozialgesetzbuch VIII),
- Durchsetzungsvermögen, Eigeninitiative und organisatorische Fähigkeiten
- Führerschein Klasse B (ehemals Klasse 3) sowie die Bereitschaft bei Bedarf den privaten PKW für dienstliche Zwecke einzusetzen
Ihre Vorzüge:
- eine Eingruppierung, die sich nach den geltenden tariflichen Vorschriften des TVöD (VKA) richtet
- eine Jahressonderzahlung nach dem TVöD (VKA) und eine jährliche leistungsbezogene Vergütung (LOB)
- vermögenswirksame Leistungen in Höhe von max. 40,00 €
- eine betriebliche Altersvorsorge (ZVK Thüringen)
- einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen
- Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (Hansefit und vieles mehr)
- Jobrad
- einen sicheren Arbeitsplatz im Herzen der Residenzstadt Gotha
- eine Beschäftigung in Vollzeit
- vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Eingruppierung:
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD im Sozial- und Erziehungsdienst in der Entgeltgruppe S8a.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum 17. Oktober 2025.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte per E-Mail (ausschließlich als zusammenhängendes PDF-Dokument) an bewerbung@gotha.de oder schriftlich an Stadtverwaltung Gotha, Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha.
Dem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte einen tabellarischen Lebenslauf, Qualifikations-nachweise, Arbeitszeugnisse sowie die Abschriften Ihrer Schul-, Berufs- oder Studienabschlüsse bei.
Noch mehr attraktive Stellen auf: www.gotha.de/stellen
Was gilt es zu beachten?
Allgemein
Zu spät eingehende oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Postalisch eingehende Bewerbungen werden nicht zurückgesendet. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die durch die Bewerbung entstehenden Kosten (Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten) nicht erstattet werden.
Gleichstellung
Angesichts der in der Stadt Gotha anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Frauen und Männern gleichermaßen erwünscht. Bewerber des unterrepräsentierten Geschlechts werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des § 8 Abs. 1 Thüringer Gleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Im Übrigen ist die zu besetzende Stelle in gleicher Weise für alle Geschlechter geeignet, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Datenschutz
Ihre Bewerbungsdaten werden entsprechend der DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz verarbeitet. Weitere Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte den auf unserer Homepage (Rubrik: Stellenausschreibung) hinterlegten Hinweisen zur Datenverarbeitung.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Gotha im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens (Zweck der Verarbeitung) und bestätigen zugleich die Kenntnisnahme unserer Hinweise zur Datenverarbeitung. Die Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen, allerdings führt dies zum Ausschluss aus dem laufenden Verfahren. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten beim Versand per E-Mail unverschlüsselt übertragen werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 2 ThürDSG i. V. m. § 17 DSGVO ordnungsgemäß gelöscht bzw. vernichtet.
gez. Kreuch
Oberbürgermeister