In der Verwaltungsgemeinschaft „Ranis-Ziegenrück“ mit Sitz in Ranis ist ab sofort die Stelle
der/des hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden (m/w/d)
zu besetzen.
Die Verwaltungsgemeinschaft „Ranis-Ziegenrück“ befindet sich im Saale-Orla-Kreis und besteht aus 13 Mitgliedsgemeinden zu denen weitere 18 Ortsteile gehören. Die Einwohnerzahl belief sich am 31.12.2024 auf 6.989 Einwohner.
Die Mitgliedsgemeinden sind Eßbach, Gössitz, Keila, Krölpa, Moxa, Paska, Peuschen, Ranis, Schmorda, Schöndorf, Seisla, Wilhelmsdorf und Ziegenrück.
Die/Der Gemeinschaftsvorsitzende wird nach der Wahl durch die Gemeinschaftsversammlung in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen (§2 Abs. 2 Thüringer Gesetz über Kommunale Wahlbeamte – ThürKWBG).
Die Amtszeit beträgt 6 Jahre (§48 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung – ThürKO).
Gesucht wird eine engagierte, zielstrebige, verantwortungsbewusste und entscheidungsfreudige Persönlichkeit mit guten Führungseigenschaften, die befähigt ist, mit den kommunalen Gremien vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und die Verwaltung bürgernah, wirtschaftlich und leistungsorientiert zu führen. Sie/Er sollte sich durch ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit mit den Bürgerinnen und Bürgern, den gewählten Bürgermeistern und Gemeinderatsmitgliedern auszeichnen sowie zu konzeptioneller Arbeit fähig sein.
Das Aufgabengebiet umfasst neben der Koordinierung und Überwachung der Arbeitsabläufe auch die Anleitung der Bediensteten in den einzelnen Ämtern und Körperschaften. Die wesentlichen Aufgaben bestimmen sich nach § 47 und § 48 ThürKO.
Die/Der Gemeinschaftsvorsitzende ist im Bereich Organisation und Geschäftsgang der Verwaltungsgemeinschaft insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
- die Vertretung der Verwaltungsgemeinschaft nach außen,
- den Vorsitz und die Vorbereitung der Beratungsgegenstände der Gemeinschaftsversammlung,
- den Vollzug der Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung,
- die Dienstaufsicht über die Dienstkräfte der Verwaltungsgemeinschaft,
- die Erledigung der Angelegenheiten, die nach §§ 29, 30 ThürKO kraft Gesetzes dem Bürgermeister zukommen, das sind:
- die laufenden Angelegenheiten, die für die Verwaltungsgemeinschaft keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen,
- die Eilangelegenheiten (dringliche Anordnungen, unaufschiebbare Geschäfte), in dennen sie/er anstelle der Gemeinschaftsversammlung tätig wird
- die Leitung der Geschäftsstelle.
Im Bereich der Angelegenheiten, die die Verwaltungsgemeinschaft kraft Gesetzes anstelle der Mitgliedsgemeinden wahrnimmt (übertragener Wirkungskreis) ist die/der Gemeinschaftsvorsitzende ausschließlich zuständig.
Auf dem Gebiet des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden erledigt die/der Gemeinschaftsvorsitzende in eigener Zuständigkeit die laufenden Angelegenheiten, die für die Mitgliedsgemeinden keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Darüber hinaus obliegt ihm/ihr die verwaltungsmäßige Vorbereitung und der verwaltungsmäßige Vollzug der Beschlüsse der Mitgliedsgemeinden.
Die Bewerberin/der Bewerber sollten umfassende Kenntnisse der regionalen Verhältnisse besitzen, und im Besitz eines gültigen Pkw-Führerscheins sein. Berufserfahrung in Leitungsfunktionen auf dem Gebiet der Kommunalverwaltung oder Erfahrungen im kommunalpolitischen Bereich werden erwartet.
Die Bewerberin/der Bewerber muss die für das Amt erforderlich Eignung, Befähigung und Sachkenntnis besitzen und zur Aufgabenerfüllung nach § 48 ThürKO (Thüringer Kommunalordnung) in der Lage sein.
Die/der Bewerber muss zum Amtsantritt die notwendigen Prüfungen erworben haben, die den Nachweis bringen über:
- die Befähigung zum gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst entsprechend § 49 Abs. 1 Satz 2 ThürKO i. V. m. § 10 Abs. 2 Thüringer Laufbahngesetz (ThürLaufbG).
- Vorliegen der Voraussetzungen nach § 8 ThürLaufbG i. V. m. § 110 und § 5 Abs. 2 ThürBG für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit.
Die Stelle ist nach der Thüringer Kommunalbesoldungsverordnung (ThürKomBesV) mit der Besoldungsgruppe A 15 bewertet. Daneben wird eine Dienstaufwandsentschädigung nach der Thüringer Verordnung über die Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (ThürDaufwEV) gewährt.
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen unter Angabe zum frühestmöglichen Dienstbeginn (u.a. Lebenslauf, Lichtbild, beglaubigte Zeugnisse und lückenloser Tätigkeitsnachweis) richten Sie bitte bis zum 15.08.2025, 12:00 Uhr an die
Verwaltungsgemeinschaft „Ranis-Ziegenrück“
z. Hd. Herrn Pavel
Pößnecker Straße 2
07389 Ranis
Kennwort „Bewerbung Gemeinschaftsvorsitzende/r“
Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet. Sollte eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht werden, bitten wir um Beifügung eines ausreichend frankierten Rückumschlages.
Marcus Pavel
Stellvertretender Gemeinschaftsvorsitzender