Öffentliche Stellenausschreibung
Im Sozialdezernat / Musikschule „Alfred Wagner“ Suhl ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
Fachlehrer Violine / Viola (m/w/d)
bis zum 30.09.2028 zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:
- Einzel- und Kleingruppenunterricht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
- Kooperationsprojekte mit der Grundschule
- Führen von Ensembles
- Teilnahme an Konzerten und Veranstaltungen der Musikschule
- Ausübung von Zusammenhangstätigkeiten
- Optional Erweiterung des Deputats bei Übernahme von EMP-Anteilen
Von den Bewerbern (m/w/d) werden folgende Voraussetzungen erwartet:
- Musikpädagogisches und/oder künstlerisches Hochschulstudium im Bereich Violine und/oder Viola bzw. Lehrbefähigung nach dem Thüringer Musik- und Jugendkunstschulschulgesetz
- Engagierte Mitwirkung an Veranstaltungen der Musikschule
- Bereitschaft zu persönlichem Engagement und Weiterbildung
- Mobilität (Kfz Führerschein) und Flexibilität von Vorteil
- Ggf. die Bereitschaft das Deputat bei Notwendigkeit zu erhöhen
Wir bieten:
- Teilnahme an der leistungsorientierten Bezahlung
- Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
- Freie Arbeitszeitgestaltung in Abhängigkeit von Räumlichkeiten und Schülern
- Ein lebendiges Musikschulleben in einem engagierten Team
- Unterricht in gut ausgestatteten eigenen Räumlichkeiten
Arbeitszeit:
Es handelt sich hierbei um eine befristete Teilzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
Bewertung:
Die Stelle ist in Entgeltgruppe 9b TVöD eingruppiert.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis 03.08.2025 über unser Onlinebewerberportal oder direkt an Stadtverwaltung Suhl, Personal- und Hauptamt, Friedrich-König-Str. 42, 98527 Suhl oder an bewerbung@stadtsuhl.de
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten beim Versand einer E-Mail unverschlüsselt übertragen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerbern (m/w/d) vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlages.