Duale Ausbildung zur Justizwachtmeisterin bzw. zum Justizwachtmeister

  • #142057
  • Kategorie Vollzeit ( Anzahl 1 )
  • Verfügbar: Ab sofort
  • Veröffentlicht: seit 16.06.2025
  • Befristung: unbefristet

Stellenausschreibung für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes,
Laufbahnzweig Justizwachtmeisterdienst (m/w/d) (Kennziffer: 2304 E – 4/25 JWM)

duale Ausbildung zur Justizwachtmeisterin bzw. zum Justizwachtmeister
(Beamtenanwärter/in im mittleren Justizdienst, Laufbahnzweig Justizwachtmeisterdienst)

In den Gerichten und Staatsanwaltschaften arbeiten Beschäftigte verschiedener Berufsgruppen als Team zusammen, um rechtsuchenden Bürgern zu helfen und für die Durchsetzung von Recht und Gesetz zu sorgen. Komm in unser Team!

Alle wichtigen Informationen im Überblick:

Berufsbezeichnung: Justizoberassistentin bzw. Justizoberassistent

Arbeitgeber: Freistaat Thüringen

Beschäftigungsverhältnis: duale Ausbildung (als Landesbeamter bzw. Landesbeamtin)

Beginn: 1.10.2026

Dauer: 2 Jahre

Vergütung während der Ausbildung: aktuell 1.492,02 EUR (Anwärtergrundbetrag A 6)

Einsatz nach erfolgreichem Abschluss: Gerichte und Staatsanwaltschaften

Aufgaben: für Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden und während der

Gerichtsverhandlungen sorgen

Wie und was arbeiten Justizwachtmeister/innen?

Sie sind für die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden sowie in den Gerichtsterminen verantwortlich. Sie führen die Einlasskontrollen durch und sind für die Besucher des Gerichts die ersten Ansprechpartner.

Während des Dienstes besteht die Verpflichtung zum Tragen von Dienstkleidung. Nach erfolgreichem Absolvieren verschiedener Schulungen sind sie berechtigt Waffen (u.a. Reizstoffsprühgerät, Einsatzstock kurz ausziehbar) zu tragen und diese je nach Gefahrenlage einzusetzen.

Justizwachtmeister/innen übernehmen zum Beispiel folgende Aufgaben:

  • Durchführung von Einlasskontrollen an den Eingängen der Dienstgebäude
  • Bewachung und Vorführung von Gefangenen zu Terminen im Gericht
  • Vollzug von sitzungspolizeilichen Maßnahmen nach Weisung des Richters
  • Auskunftsdienst
  • Eingangs- und Ausgangsbehandlung der Gerichtspost
  • Zustellung von Schriftstücken
  • Beförderung von Personen, Geldern und Wertsachen

Wie läuft die Ausbildung ab?

  • Verbeamtung ab dem 1. Tag der Ausbildung
  • Theorie- und Praxisabschnitte wechseln sich ab und bauen aufeinander auf
  • 3 theoretische Ausbildungsabschnitte (3,5 Monate, 3 Monate und 1 Monat) im Bildungszentrum der Thüringer Landesverwaltung in Gotha
  • 2 praktische Ausbildungsabschnitte (6 und 7 Monate) an Gerichten und Staatsanwaltschaften in Thüringen
  • wöchentliche Sporteinheiten zum Training der körperlichen Fitness sowie der Eingriffs- und Fesselungstechniken

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

formale Anforderungen:

  • Realschulabschluss (mittlere Reife) oder
    Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder
    ein gleichwertiger Bildungsstand
  • Erfüllung der sonstigen Anforderungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf
  • Widerruf nach § 8 Thüringer Laufbahngesetz in Verbindung mit § 7 Beamtenstatusgesetz
  • Mindestalter von 18 Jahren
  • wünschenswert ist ein Führerschein Klasse B

persönliche Anforderungen:

  • hohe Lernbereitschaft und Motivation
  • gut ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit und soziale Kompetenz
  • Durchsetzungsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
  • uneingeschränkte gesundheitliche Eignung und ein hohes Maß an körperlicher Fitness
  • Bereitschaft zu zeitlich und örtlich flexiblem Einsatz

Welche Vorteile bieten wir dir?

  • Vergütung während der Ausbildung: aktuell 1.492,02 EUR (Anwärtergrundbetrag A 6)
  • 30 Tage Urlaub
  • eine praxisnahe duale Ausbildung
  • unentgeltliche Unterkunft und Vollverpflegung während der theoretischen
    Ausbildungsabschnitte im Bildungszentrum in Gotha
  • verantwortungsvolle, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeiten
  • Verbeamtung zu Beginn der Ausbildung
  • gute Übernahmechancen nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung
  • ein sicherer Arbeitsplatz mit vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Justiz
  • gute Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeiten
  • Gesundheitsmanagement der Justiz (z.B. Yoga, Massage, Joggen, Vorträge, etc.)
  • regelmäßige Fortbildungen
  • Möglichkeit einer Zusatzausbildung für die Gerichtsvollzieherlaufbahn

Wie kannst du dich bewerben?

Warte nicht zu lange und bewirb dich schon jetzt!

Die Bewerbungsfrist endet am 15.02.2026!

Wir brauchen folgende Bewerbungsunterlagen:

Alternativ kannst du dich auch per E-Mail (tholg.ausbildung@justiz.thueringen.de) oder per Post (Thüringer Oberlandesgericht, Rathenaustr. 13, 07745 Jena) bewerben.

Bewerber/innen, die sich nicht direkt über das Karriereportal bewerben, stimmen der Nacherfassung im Karriereportal zu.

Bewerbungen, die nach dem 15.02.2026 eingehen, können für den Einstellungstermin 1.10.2026 nicht mehr berücksichtigt werden.

Ausführliche Informationen zum Berufsbild, zur Ausbildung und zum Auswahlverfahren erhältst du auch auf der Homepage des Thüringer Oberlandesgerichts unter Justizwachtmeisterdienst (Justizoberassistent*in) | Thüringer Oberlandesgericht oder telefonisch unter 03641/307-278.

Besondere Hinweise:

Die Ausschreibung richtet sich in gleicher Weise an Frauen und Männer. Da Frauen in dem ausgeschriebenen Bereich unterrepräsentiert sind, werden Frauen gemäß § 6 Abs. 1 Thüringer Gleichstellungsgesetz ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Aufgrund der Unterrepräsentanz werden Frauen gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer Gleichstellungsgesetz bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Anerkannt schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung und Befähigung vorrangig entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Entsprechende Nachweise sind beizufügen.

Die Bewerber/innen erklären sich mit der Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen einverstanden und stimmen der vorübergehenden Speicherung ihrer Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens zu. Informationen zum Umgang mit deinen persönlichen Daten findest Du unter: https://gerichte.thueringen.de/ueber-uns/datenschutz-in-der-justiz.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.

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