Zahlreiche Unternehmen mussten aufgrund der Corona-Pandemie Kurzarbeit anmelden. Die Bundesregierung hat unterstützend den Zugang zum Kurzarbeitergeld sowie die Aufstockung bis Ende 2021 verlängert. Die vollen Sozialversicherungsbeiträge werden zurzeit erstattet, später nur noch dann, wenn das Unternehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kurzarbeit weiterbildet. Die freien Zeiten müssen jetzt genutzt werden, um Beschäftigung zu sichern, Beschäftigte zu halten und innovationsfähig zu bleiben.
Inhalte
- 1. Chancen
- 2. Möglichkeiten
- 3. Förderungen
„Lasst uns Reden über…“ ist unser wöchentliches Angebot mit Ihnen/Euch während der Coronazeit über die zahlreichen Themenfelder der Personalentwicklung ins digitale Gespräch zu kommen – wöchentlich zu allgemeinen Themen, monatlich zu speziell ausgesuchten.