Die Gemeinde Remptendorf beabsichtigt zum 01.03.2026 die Anstellung einer
Reinigungskraft (m/w/d)
in Teilzeitbeschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden. Die Stelle ist zunächst mit einer Befristung für 2 Jahre zu besetzen. Bei nachgewiesener Eignung des Bewerbers/ der Bewerberin wird die Umwandlung in ein unbefristetes Arbeits-verhältnis in Aussicht gestellt.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- regelmäßige Unterhaltsreinigung vorrangig in den Kindertagesstätten Remptendorf
und Ruppersdorf sowie bei Bedarf auch in anderen kommunalen Gebäuden;
- richtige Anwendung von Reinigungsmitteln;
- Einhaltung und Kontrolle von Hygienevorschriften;
- fachgerechte Abfallentsorgung;
- im Vertretungsfall komplette Abwicklung des Küchen- und Serviceablaufs während der Mahlzeiten einschließlich der Reinigung von Geschirr und Essensbehältnissen.
Von dem/der Bewerber/in erwarten wir
- Erfahrung im Haushalt oder Ausbildung zur Hauswirtschaftskraft;
- Sinn für Sauberkeit und Ordnung;
- aufgeschlossene Persönlichkeit und freundliches Auftreten;
- Führerschein Klasse B und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkws;
- ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz.
Wir bieten Ihnen:
- ein Arbeitsverhältnis in Teilzeit mit maximal 20 Stunden pro Woche;
- eine attraktive Vergütung nach TVöD, Entgeltgruppe 2.
Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, richten Sie bitte Ihre aussagekräftige
Bewerbung bis spätestens 15.12.2025 an die
Gemeinde Remptendorf
Bürgermeister Herrn König
Bahnhofstraße 17
07368 Remptendorf
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Eine persönliche Vorstellung erfolgt nur nach Aufforderung. Elektronische Bewerbungen werden ebenfalls akzeptiert. Bitte verwenden Sie hierfür die Adresse personal@remptendorf.de und den Betreff „Bewerbung Reinigungskraft“. Die Dokumente sollen im PDF-Format vorliegen und die Gesamtgröße von 8 MB nicht überschreiten.
Die Stelle ist für jeden gleichermaßen geeignet, unabhängig vom Geschlecht.
Schwerbehinderte werden im Rahmen des Schwerbehindertengesetzes berücksichtigt.
gez. Tino König
Bürgermeister