Die Stadt Gotha
- Residenzstadt mit großer Perspektive -
Das Team der Stadtverwaltung Gotha sucht für das Ausbildungsjahr 2026, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes, Bewerber (m/w/d) für folgende Ausbildungsrichtung:
Laufbahn für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst Fachgebiet Kommunalverwaltung
(Beginn 1. September 2026)
Was wird vorausgesetzt:
- die Hochschul- oder Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigenden Schulbildung bzw. den Nachweis eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstandes besitzen oder diesen in Kürze erwerben
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach den Bestimmungen des Thüringer Beamtengesetzes und des Beamtenstatusgesetzes erfüllen
- erfolgreiche Absolvierung des Eignungstests
Ausbildung:
- ein dreijähriges duales Studium an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung am Standort Gotha
- Praxisabschnitte in verschiedenen Fachämtern der Stadtverwaltung Gotha
Besoldung:
- • Anwärterbezüge nach ThürBesG in Höhe von 1.552,32 €
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Gotha www.gotha.de Rubrik Ausbildung sowie auf der Internetseite der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung www.thueringen.de/th3/vfhs.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- tabellarischer Lebenslauf
- eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters, wenn Sie noch nicht volljährig sind
- eine Abschrift des letzten Schulzeugnisses, sofern noch kein Abschluss vorliegt, oder eine Abschrift des vorausgesetzten Abschlusszeugnisses
- ggf. eine Kopie der Zeugnisse über die Tätigkeiten seit der Schulentlassung
Was können wir Ihnen bieten?
- Wir bieten im Anschluss an der Ausbildung einen Arbeitsplatz in einer von hoher Lebensqualität, sozialer und kultureller Vielfalt geprägten Stadt.
- vielfältige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement
- vermögenswirksame Leistungen
- einen jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung bis zum 31. Dezember 2025.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte per E-Mail (ausschließlich als zusammenhängendes PDF-Dokument) an bewerbung@gotha.de oder an Stadtverwaltung Gotha, Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha.
Was gilt es zu beachten?
Allgemein
Zu spät eingehende oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Postalisch eingehende Bewerbungen werden nicht zurückgesendet. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die durch die Bewerbung entstehenden Kosten (Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten) nicht erstattet werden.
Gleichstellung
Angesichts der in der Stadt Gotha anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Frauen und Männern gleichermaßen erwünscht. Bewerber des unterrepräsentierten Geschlechts werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des § 8 Abs. 1 Thüringer Gleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Im Übrigen ist die zu besetzende Stelle in gleicher Weise für alle Geschlechter geeignet, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Datenschutz
Ihre Bewerbungsdaten werden entsprechend der DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetzt verarbeitet. Weitere Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte den auf unserer Homepage (Rubrik: Stellenausschreibung) hinterlegten Hinweisen zur Datenverarbeitung.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Gotha im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens (Zweck der Verarbeitung) und bestätigen zugleich die Kenntnisnahme unserer Hinweise zur Datenverarbeitung. Die Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen, allerdings führt dies zum Ausschluss aus dem laufenden Verfahren. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten beim Versand per E-Mail unverschlüsselt übertragen werden. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen entsprechend § 16 Abs. 1 Nr. 2 ThürDSG i. V. m. § 17 DSGVO ordnungsgemäß gelöscht bzw. vernichtet.
gez. Kreuch
Oberbürgermeister