Der Kreisfeuerwehrverband Gotha e.V schreibt zur alsbaldigen Besetzung nachfolgende Stelle unbefristet aus
Jugendreferent (m/w/d)
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 32,0 Stunden.
Die Tätigkeit umfasst unter anderem die gesetzlichen Aufgaben im Sinne der § 1 Abs. 3, §§ 11 – 14 und 81 SGB VIII und im Detail folgende wesentliche Aufgaben:
Erstellung und Durchführung von sach- und fachbezogenen Angeboten für Kinder und Jugendliche im Bereich der Jugendverbandsarbeit
Zusammenarbeit Koordinierung der Jugendverbandsarbeit und Hilfsprogramme der Jugendfeuerwehren des LK Gotha
- Unterstützung Koordinierung der Jugendverbandsarbeit unter Berücksichtigung des demographischen Wandels
- Ergänzung des Angebotes der Jugendbildung
- Verwaltung und Pflege der Materialien und Geräte für die Durchführung der Wettbewerbe und Leistungsprüfungen der Jugendfeuerwehren
- Vorbereitung von Veranstaltungen der Jugendfeuerwehren
- Aus- und Weiterbildung von Betreuern und Jugendfeuerwehrwarten
- Unterstützung von Veranstaltungen im Bereich der Jugendarbeit
- Unterstützung und Begleitung des Jugendforums
- Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Jugendbegegnungen und Jugendfreizeiten
- Netzwerkarbeit mit Jugend- und Schulsozialarbeitern und anderen Vertretern von Jugendverbänden z.B. THW, und Hilfsorganisationen
- Umsetzung von Schul- und Ferienprojekten
Nebenaufgaben
- Erstellungen von Sachberichten und Jahresberichten
- Bestellung und Verwaltung von Schulungsmaterialien
- Erstellung und Weiterentwicklung von Unterlagen zur Unterweisung und Schulung
Wir erwarten:
- Eine abgeschlossene einschlägige Hochschulausbildung (vorzugsweise im Bereich Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, oder in einem anderen Studiengang in den vergleichbaren Kenntnissen und Fähigkeiten erlangt wurden (Abschluss: mindestens Bachelor oder vergleichbar)
- gute Kenntnisse in Didaktik, Methodik und Gestaltung von Zielgruppengerechter Bildungsarbeit
- wünschenswert sind berufliche Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Kenntnisse der Jugendhilfestrukturen im Landkreis Gotha
- psychologisches Einfühlungsvermögen und positive Einstellung zu Kindern und Jugendlichen, Gesprächsführungskompetenz, Koordinierungsvermögen und Flexibilität
- Erfahrungen im Umgang mit Menschen
- hohes Maß an Einsatzbereitschaft auch außerhalb der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und selbständige Aufgabenwahrnehmung
- Kenntnisse im SGB VIII und angrenzende Bereiche, wie z. B. SGB II und SGB XII
- gute EDV-Kenntnisse (Office, Word, Excel)
- Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr oder in einer Hilfsorganisation ist wünschenswert
- Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW
- Die Eingruppierung richtet sich nach den geltenden tariflichen Vorschriften des TVöD und nach den Festlegungen der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“
Wir bieten:
- leistungsgerechte Vergütung nach den tariflichen Bestimmungen des TVöD, S 11 b
- 30 Tage Erholungsurlaub
- flexible Arbeitszeiten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten
- Jahressonderzahlung
- Freiraum für das Einbringen von eigenen Ideen und Kreativität
- zukunftssicherer Arbeitsplatz mit Büro in Gotha
- abwechslungsreiche Tätigkeiten mit Eigenverantwortung
Wir bitten um Vorlage aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse.
Bewerbungen sind bis zum 31.03.2026 an folgende Anschrift zu richten:
Kreisfeuerwehrverband Gotha e.V
z.Hd. Herrn Klaus Steffen
Zinzendorfstraße 1
99192 Nesse-Apfelstädt
oder per E-Mail in PDF-Format an ksteffen@kfv-gth.de
Für Rückfragen steht Herr Klaus Steffen unter 0173 8611209 gern zur Verfügung.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten von dem Kreisfeuerwehrverband Gotha e.V, nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurücksenden, die einen frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.
Die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des Thüringer Datenschutzgesetzes (ThürDSG) sowie in Anlehnung an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).