Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d)
- Stellenkategorien: Vollzeit, Teilzeit
- In Apolda
- Branchen: Bauwirtschaft, Baustoffindustrie
- Veröffentlicht am 27.01.2023
Der ausgeschriebene Dienstposten ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu vergeben.
Nach einer Bewährungszeit von etwa einem Jahr, in der zunächst eine Beauftragung mit der Wahrnehmung der Geschäfte erfolgt, kann die Bestellung in der Funktion vorgenommen werden.
Schule:
Staatliche Regelschule „Heinrich Hertz“ Ilmenau
Ziolkowskistraße 27
98693 Ilmenau
http://www.hertzschule-ilmenau.de/Schulhomepage/
Zuständiges Staatliches Schulamt:
Staatliches Schulamt Westthüringen
Justus-Perthes-Straße 2a
99867 Gotha
Der Dienstposten ist derzeit mit Besoldungsgruppe A 14 Thüringer Besoldungsordnung bewertet.
Aufgaben der ständigen Vertreterin/des ständigen Vertreters der Schulleiterin:
Die Aufgaben der ständigen Vertreterin/des ständigen Vertreters der Schulleiterin ergeben sich aus dem Thüringer Schulgesetz, aus der Thüringer Schulordnung und der Dienstordnung für Lehrerinnen/Lehrer, Erzieherinnen/Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte an den staatlichen Schulen in Thüringen.
Die ständige Vertreterin/der ständige Vertreter der Schulleiterin ist dabei insbesondere für folgende Aufgaben verantwortlich:
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren werden vorausgesetzt:
Erwünscht sind:
Eine Beförderung bzw. Höhergruppierung ist mit der Vergabe des Dienstpostens nicht unmittelbar verbunden.
Um die ausgeschriebenen Stellen können sich geeignete Lehrkräfte unter Vorlage aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen bewerben. Bewerberinnen/Bewerber, die sich im öffentlichen Dienst befinden, aber nicht im Thüringer Schuldienst beschäftigt sind, werden gebeten, die vollständige Anschrift der jeweils zuständigen personalaktenführenden Behörde anzugeben sowie eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport beizufügen.
Die Bewerbung wird im Rahmen des Auswahlverfahrens nur berücksichtigt, wenn noch kein Statusamt A 14 ThürBesO erreicht ist. Bediensteten, die bereits ein Statusamt nach A 14 ThürBesO oder eine vergleichbare Eingruppierung erreicht haben, steht es frei, ihr Interesse an einer statusgleichen Verwendung zu bekunden. Soweit das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Ergebnis auf eine solche Interessenbekundung zurückgreifen und eine statusgleiche Versetzung vornehmen will, behält es sich vor, kein Auswahlverfahren nach den Kriterien Eignung, Befähigung und fachliche Leistung durchzuführen bzw. ein solches Auswahlverfahren abzubrechen.
Für eine Einstellung in den Thüringer Schuldienst ist der Nachweis über den Impfschutz gegen Masern gemäß Artikel 1 Nummer 8 e) (9) des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz), in Kraft getreten am 1. März 2020, zu erbringen.
Eine Bewerbung ist innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes im angegebenen zuständigen Staatlichen Schulamt einzureichen. Bei Mehrfachbewerbungen, die ausdrücklich erwünscht sind, ist jeweils eine vollständige Bewerbung vorzulegen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Diese verbleiben im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerberinnen und Bewerber vernichtet. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Informationen zum Datenschutz:
Die Bewerbungsdaten werden durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Thüringer Datenschutzgesetz verarbeitet. Eine entsprechende Information gemäß Art. 13 EU-DSGVO zur Erhebung personenbezogener Daten für Stellenbesetzungsverfahren finden Sie unter www.tmbjs.de/stellen.
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport behält sich Änderungen vor.