Überwachung der Einhaltung von nationalen und internationalen Vorschriften der Luftfahrt
Kontrolle und Beaufsichtigung des Flughafenbetriebs, inklusive der Einhaltung der Betriebsgenehmigung und der behördlichen Auflagen
Durchführung von Kontrollen der Flugbetriebsflächen
Mitwirkung bei der Durchführung des Winterdienstes
Abwicklung aller typischen Aufgaben in einem GAT, einschließlich der Gebührenabrechnung
Betreuung und Beratung von Crew und Gästen und die Unterstützung bei der Betreuung von VIP's
Übernahme von Aufgaben im Auftrag des Thüringer Landesverwaltungsamtes
Anforderungen
erfolgreich abgeschlossene kaufmännische oder gewerbliche Berufsausbildung, vorzugswiese mit Luftverkehrshintergrund oder vergleichbarer Qualifikation mit mehrjähriger Erfahrung im Luftverkehr
gültige Fluglizenz, mindestens PPL-A sowie ein Flugfunkzeugnis BZF I
Nachweis über den Lehrgang Beauftragter für Luftaufsicht (von Vorteil)
gute Kenntnisse im Bereich der Luftfahrt sowie der operativen Abläufe eines internationalen Verkehrsflughafens
Wissen über nationale und internationale Gesetze und Verordnungen aus dem Bereich Luftfahrt sowie IATA-, ICAO- und EASA-Regularien
gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachtest ICAO Level 4 wünschenswert)
körperliche Eignung sowie uneingeschränkte Schichtdiensttauglichkeit
gültiger PKW-Führerschrein
Benefits
abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit in einem ganz besonderen Umfeld - im schönen Erfurt - mitten im grünen Herzen Deutschlands
intensive Einarbeitung - „On the Job"
Angebot von internen Aus- und Weiterbildungen
attraktive Vergütung nach gültigem Haustarifvertrag
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie 30 Tage Urlaub
Vermögenswirksame Leistungen und Betriebliche Altersvorsorge
Mitarbeiterrabatt in unserem Bistro sowie einen kostenlosen Parkplatz
Kontakt:
Josephin Meyfarth
Telefon 0361 656 2212
E-Mail: bewerbung@flughafen-erfurt-weimar.de
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an die o. g. E-Mailadresse mit Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung sowie Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins.
Hinweis
Für eine Tätigkeit an einem Verkehrsflughafen ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 des Luftsicherheitsgesetzes erforderlich, welche wir vor Einstellung veranlassen würden und die Kosten dafür tragen. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung verarbeiten wir Ihre zur Verfügung gestellten personenbezogener Daten. Weiterführende Informationen können Sie unseren Datenschutzhinweisen im Bereich „Karriere" auf unserer Website entnehmen.
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