Amtsleiter (m/w/d) im Amt für Bauordnung und Bauleitplanung
#159350
Zu besetzen ab: 01.08.2026
Bewerbungsfrist: 19.06.2026
Befristung: unbefristet
Engagierte und zuverlässige Mitarbeiter:innen sind der Schlüssel zum Erfolg, deshalb suchen wir Sie. Werden Sie Teil unseres Teams im Landratsamt Gotha. Mit rund 700 Mitarbeitenden gehören wir zu den größten Arbeitgebern in der Region. Wir bieten Ihnen neben einem sicheren Job und einer angemessenen Vergütung spannende Aufgabenfelder in den vielfältigen Bereichen unserer Behörde.
Ihre Aufgaben:
Leitung des Amts für Bauordnung und Bauleitplanung mit den Aufgabenbereichen Untere Bauaufsicht, Untere Denkmalschutzbehörde, Bauleitplanung und Wohnungsbauförderung
Entscheidung in Grundsatzangelegenheiten und Rechtsfragen mit einem besonders hohen Schwierigkeitsgrad in den verschiedenen Aufgabengebieten des Amtes, insbesondere bei Fällen
Beratung und Verhandlung mit Investor:innen, Bauherr:innen, Entwurfsverfasser:innen und anderen Beteiligten, auch im Vorfeld von Genehmigungsverfahren für komplexe Vorhaben von überörtlicher Bedeutung
Organisation der Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen sowie den Städten und Gemeinden
Unterstützung und Beratung der Dezernatsleitung und der Behördenleitung in Angelegenheiten von politischer und öffentlicher Bedeutung, insbesondere auch
Vertretung des Amtes in den politischen Gremien und Ausschüssen
Leitung und Koordinierung des Sachgebiets Bauleitplanung und Denkmalschutz in Personalunion
oder
Leitung und Koordinierung des Sachgebiets Bauordnung in Personalunion
Ihr Profil:
abgeschlossenes Studium (Master, Dipl.-Ing.) der Fachrichtungen Architektur, Bauingenieurwesen, Raumplanung, Stadt- und Regionalplanung oder einer vergleichbarer Studienrichtung möglichst mit Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst
oder
Befähigung zum Richteramt (Volljuristin/Volljurist im Sinne des § 5 Deutsches Richtergesetz)
umfassende Kenntnisse des Planungs- und Bauordnungsrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie des Baunebenrechts
wünschenswert sind mehrjährige Berufserfahrungen in der öffentlichen (Bau-)Verwaltung sowie mehrjährige Führungserfahrung
methodische Kenntnisse zur ergebnisorientierten Führung und Steuerung eines Teams sowie der Förderung und Motivation der Mitarbeitenden
hohes Maß an Entscheidungsfähigkeit und Einsatz, die Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme für den gesamten Aufgabenbereich sowie Flexiblität und Belastbarkeit
eine schnelle Auffassungsgabe und die Fähigkeit, komplexe technische Sachverhalte analytisch zu beurteilen sowie in der mündlichen und schriftlichen Darstellung anschaulich zu erläutern
Führerschein Klasse B und grundsätzliche Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW gegen Reisekostenentschädigung
Wir bieten Ihnen:
eine unbefristete Vollzeitstelle
30 Tage (6 Wochen) Erholungsurlaub pro Jahr
Jahressonderzahlung (im Angestelltenverhältnis)
vermögenswirksame Leistungen
monatlicher Sachbezug: Wertgutschein zur freien Verfügung (im Angestelltenverhältnis)
Mitarbeiterrabatte bei den Vorteilsplattformen benefits.me und corporate benefits
flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten: Gleitzeit ohne Kernzeit
die grundsätzliche Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung
die grundsätzliche Möglichkeit der Mobilen Arbeit
Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Aufgaben
Ihre Vergütung:
Im Beamtenverhältnis:
Die Besoldung erfolgt nach den einschlägigen Bestimmungen des Thüringer Besoldungsrechts.
Die Stelle ist mit dem Zieldienstposten A14 des höheren technischen und nichttechnischen Verwaltungsdienstes bewertet.
Im Angestelltenverhältnis:
In diesem Fall richtet sich die Eingruppierung nach den geltenden tariflichen Vorschriften des TVöD und erfolgt bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe EG 14 gemäß TVöD Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA). Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Verbeamtung möglich.
Der Arbeitgeber behält sich vor, zunächst ein befristetes Arbeitsverhältnisses auf der Grundlage des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, im Rahmen einer Führung auf Probe, gemäß § 31 TVöD, zu begründen. Bei erfolgreicher Bewährung innerhalb der Erprobungszeit wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Aussicht gestellt.
Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen in Papierform oder per Mail nicht berücksichtigt und entsprechend der geltenden Datenschutzverordnung vernichtet werden.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden.
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